Mit folgenden Krankenkassen bestehen derzeit Verträge über die IGV:


Mit folgenden psychiatrischen Facharztpraxen in Oldenburg und Umgebung stehen wir im Rahmen der IGV in enger Zusammenarbeit:
Praxis E. Damm, Oldenburg
Praxis Dr. med. Hundt, Oldenburg
Praxis Dr. med. Wölck, Oldenburg
Praxis Dr. med. Woltmann, Wildeshausen
Die Integrierte Versorgung, wie sie hier vorgestellt wird, ist eng an den besonderen Bedürfnissen psychiatrisch und psychosomatisch erkrankter Patienten orientiert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Ambulanten Psychiatrischen Krankenpflege (APP), die jeder niedergelassene psychiatrische Facharzt verordnen kann, ist die Verordnungsfähigkeit der IGV/IV an bestimmte Vertragspraxen gebunden. Desgleichen bestehen derzeit mit 3 großen Krankenkassen Verträge über die IGV/IV (siehe rechts).
Die enge Kooperation zwischen der Arztpraxis, dem psychiatrischen Fachpflegedienst und der Krankenkasse gewährleistet dem Patienten ein Maximum an Flexibilität und Individualität. Während bei der herkömmlichen Ambulanten Psychiatrischen Krankenpflege dem Beginn der häuslichen Einsätze ein Antragsverfahren, meist unter Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), voraus geht, ermöglicht es die IGV/IV, sofort pflegerisch tätig zu werden. Dies kann insbesondere bei psychiatrischen Krisensituationen den ansonsten oft unvermeidbaren stationären Krankenhausaufenthalt verhindern. Sollte jedoch trotzdem einmal ein stationärer Aufenthalt nötig werden, so bietet die IGV/IV die Möglichkeit, selbst hier den Kontakt zwischen pflegerischer Bezugsperson und Patienten aufrecht zu erhalten.
Die Verordnung der IGV/IV ist nicht, wie die der APP, diagnoseabhängig. Statt dessen liegt der durch den behandelnden Facharzt veranlassten Verordnung eine (standardisierte) Einschätzung der individuellen Fähigkkeitseinschränkung zu Grunde. So ist es denn beispielsweise auch möglich, Patienten mit Doppeldiagnosen, welche der APP widersprächen (wie z.B. Suchterkrankungen), in die IGV/IV aufzunehmen.
Die Besuchsfrequenz mit der die pflegerische Bezugsperson den Patienten aufsucht, wird mit der äztlichen Verordnung auf ein maximales Stundenkontingent pro Woche festgelegt. Im Einzelnen richtet sich die Höhe der Wochenstundenzahl nach der oben genannten ärztlichen Einschätzung der individuellen Fähigkeitseinschränkung des Patienten. Innerhalb der vorgegebenen Wochenstundenzahl besteht wiederum ein großer Spielraum. So können, sollte die besondere Situation es erfordern, beispielsweise mehrere Einsätze pro Tag durchgeführt werden. Die gesamte Verordnungsdauer richtet sich wiederum grundsätzlich ganz nach dem individuellen Bedarf des Patienten.
Inhaltlich gleicht die ambulante psychiatrische Fachpflege im Rahmen der IGV/IV derjenigen, die auch durch die APP geleistet wird.
Im Mittelpunkt steht zunächst der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen pflegerischen Beziehung zum Patienten, sowie ein ausführliches
Erstgespräch, auf Basis dessen schließlich ein Pflegeplan erstellt wird. Konkrete pflegerische Leistungen können sein: Aufbau und Etablierung
einer angemessenen und befriedigenden Tages- und Wochenstruktur, entlastende Gespräche, Koordination weiterführender Hilfsmaßnahmen (auch
zusammen mit dem behandelnden Facharzt, ggf. gesetzlichem Betreuer), Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, auf Wunsch Einbeziehung von
Familienangehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds etc. Auch ermöglicht es die IGV/IV, den Patienten zu Facharztbesuchen zu begleiten, um dort regelmäßige
Helferkonferenzen abzuhalten.
Durch die festen Termine, die die entsprechenden Facharztpraxen für die Patienten der IGV/IV
offen halten, entstehen keine langen Wartezeiten. Außerdem kommt die IGV/IV dem Patienten entgegen, indem weder für ihre Verordnung
noch für die eigentliche Durchführung Zuzahlungen fällig werden.