| F20.0-20.6 | Schizophrenie |
| F21 | schizotype Störung |
| F22 | anhaltende wahnhafte Störung |
| F24 | induzierte wahnhafte Störung |
| F25 | schizoaffektive Störung |
| F31.5 | gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung |
| F32.3 | schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen |
| F33.3 | gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezidivierenden depressiven Störung |
Soziotherapie und APP unterscheiden sich nicht nur in den Diagnosen, sondern auch in der Einteilung der sogenannten "GAF- Skala", die die unterschiedlichen Krankheitsgrade kennzeichnet.
Weiterhin ist die Bewilligung der verordneten Stundenanzahl nicht am Wochenbedarf gekoppelt, sondern es werden als Block jeweils 30 Stunden genehmigt.
Dauer und Frequenz der soziotherapeutischen Behandlung sind abhängig von dem individuellen Therapiebedarf, d. h. den medizinischen Erfordernissen.
Insgesamt ist die Verordung von 4 x 30 Stunden, also 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren möglich.
Die Erkrankungen, die der Soziotherapie bedürfen, sind gekennzeichnet durch folgende Fähigkeitsstörungen:Bei diesen Patienten kann die Soziotherapie durch Anleitung des Patienten zur weiteren Inanspruchnahme der ambulanten ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen die Krankenhausbehandlung verkürzen oder vermeiden.
Soziotherapie kann nur von Psychiatern/Psychiaterinnen verordnet werden.